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Rechtsblatt Oktober

Verkündungen über Fusionen und Übernahmen, die vom Wettbewerbsrat genehmigt werden sollen, wurde veröffentlicht
Im Amtsblatt vom 07.10.2010 no. 27722 wurde die Verkündung über Fusionen und Übernahmen, die vom Wettbewerbsrat genehmigt werden sollen, damit sie rechtskräftig werden und deren Verfahren und Grundsätze gemäß Artikel 7 des Gesetzes über die Verteidigung des Wettbewerbs vom 07.12.1994 ausgeführt werden, no. 4054 veröffentlicht (Verkündung No: 2010/4).



Erlass über die Standardisierung im Außenhandel bezüglich des Daten-systems im Außenhandel wurde veröffentlicht
Im Amtsblatt vom 18.10.2010 no. 27733 wurde der Erlass veröffentlicht, der Verfahren und Grundsätze der Online-Bestimmung der Firmen und der Bevollmächtigung der Benutzer, die im Namen der Firmen handeln werden, bestimmt, damit gemäß der Gesetzgebung über Technische Ordnungen und Standardisierung veranlassende Genehmigung und Compliance durch das Data-system im Außenhandel vorgenommen werden.



Die Verordnung zum Erwerb von Grundstücken und begrenztem Grundrecht von Gesellschaften mit ausländischem Kapital wurde veröffentlicht
Im Amtsblatt vom 06.10.2010 no. 27721 wurde die Verordnung veröffentlicht, die Verfahren und Grundsätze des Erwerbs und Nutzung der Grundstücke und Grundrechte der Gesellschaften (juristische Personen), die von ausländischen Investoren in der Türkei gegründet sind, bestimmt.



Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die zustimmungserforderlichen Handlungen der Banken und indirekte Gesellschafter wurde veröffentlicht.
In der im Amtsblatt vom 08.10.2010 no. 27723 veröffentlichten Verordnung wurde der Verwaltungsrat verpflichtet, zu prüfen, ob gemäß Artikel 18 des Gesetzes, erforderliche Genehmigungen von dem Rat erhalten wurden, wenn die Aktien einer Bank von dem Vollstreckungsamt erworben und diese an der Börse kotiert sind.

Es wurde geregelt, dass in folgenden Fällen die Genehmigung des Rates erforderlich ist, damit die Gesellschafterrechte bezüglich der Aktien außer dem Recht zur Dividende genutzt werden können: Wenn 10% des Kapitals einer nicht öffentlichen Bank oder Anteile eines juristischen Aktionärs, der mehr als 10% hält, gemäß der Anteile in Artikel 18/1 übertragen werden oder Börsenerwerb von Aktien von einer juristischen Person, die 10% des Kapitals einer Bank oder mehr hält, so dass der kontrollierende Aktionär verändert wird. Diese Regelungen sind an dem selben Tag der Veröffentlichung der Verordnung in Kraft getreten.



Kriterien für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen an Ausländer wurde am 02.08.2010 von der Abteilungsdirektion für Arbeitsgenehmigungen an Ausländer wie folgt geregelt:
1- Unternehmen, die eine Arbeitserlaubnis erfordern, sind zur Einstellung von mindestens fünf türkischen Staatsbürgern verpflichtet. Falls der beantragende Ausländer Partner bei einem Unternehmen ist, gilt eine Pflichteinstellung von fünf türkischen Staatsbürgern nur für die letzten sechs Monate der erteilten ein - jährigen Arbeitserlaubnis. Wenn ein Unternehmen für mehr als einen Ausländer eine Arbeitserlaubnis angefordert hat, sind für jeden Ausländer fünf türkische Staatsbürger einzustellen.
2- Der Arbeitgeber muss ein einbezahltes Kapitalvermögen von mindestens 100.000 TL, oder ein Bruttoverkauf in Höhe von mindestens 800.000 TL, oder einen letzten Jahresexport von mindestens 250.000 USD nachweisen.
3- Bei Anforderungen für die in Vereinen und Stiftungen tätig werdenden Ausländer gilt Art. 2; bei Ausländern, die in Vertretungen von ausländischen Fluggesellschaften in der Türkei arbeiten, oder die als Erzieher oder Hausangestellte arbeiten wollen, werden Art. 1 und 2 nicht angewandt.
4- Falls ein ausländischer Geschäftspartner eine Arbeitserlaubnis beantragt, muss dieser einen Vermögensanteil von mindestens 20% (Prozent) nachweisen; dieser darf jedoch nicht weniger als 40.000 TL betragen.
5- Das von dem Arbeitgeber angebotene und an den Ausländer zu zahlende Gehalt muss mit den zu erledigenden Aufgaben und dessen Fachkompetenz übereinstimmen. Demzufolge gilt für den zu zahlenden Mindestlohn ab dem Bewerbungsdatum Folgendes:

  1. Für leitendes Personal, Piloten und für vor Erlaubnis beantragte Ingenieure sowie Architekten gilt das 6,5 fache vom Mindestlohn,
  2. Für den Verwaltungsdirektor von Abteilungen oder Filialen, Ingenieure und Architekten gilt das 4 fache vom Mindestlohn,
  3. Für Tätigkeiten, für die ein Fachmann oder eine Meisterausbildung benötigt wird, sowie für Lehrer gilt das 3 fache vom Mindestlohn
  4. Für Ausländer, die als Hausangestellte und in anderen Berufsgruppen arbeiten, gilt das 1,5 fache vom Mindestlohn.
6- Hotelanlagen sowie Ferienanlagen, die mit mindestens 4 Sternen ausgezeichnet wurden und die eine Zustimmung vom Ministerium für Kultur und Tourismus zum Führen eines Massage Salons in ihrer Anlage haben, dürfen einen Antrag stellen. Anträge, die diese Eigenschaften nicht erfüllen, werden nicht angenommen.
7- Für Unternehmen, die Ausländer als Fachmann oder Meister einstellen wollen, oder Ausländer für Tätigkeiten in der Unterhaltungsbranche oder Tourismusbranche einstellen wollen und vorab eine Pflichteinstellung von 10 türkischen Staatsbürgern pro beschäftigtem Ausländer vorgenommen haben, wird kein weiterer Verteilungsmaßstab vorgegeben.
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